Die Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher ansetzt. In den Pflegegrad 1 werden erstmals Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissem Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind.
PflegegradeGeldleistung (ambulant)Sachleistung (ambulant)Entlastungsbetrag (ambulant)*Leistungsbetrag (vollstationär)
PG 1--125 Euro125 Euro
PG 2 316 Euro689 Euro125 Euro770 Euro
PG 3 545 Euro1.298 Euro125 Euro1.262 Euro
PG 4 728 Euro1.612 Euro125 Euro1.775 Euro
PG 5 901 Euro1.995 Euro125 Euro2.005 Euro
Alle Leistungen der Pflegeversicherung:
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Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
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Menschen, die bereits vor Eintritt der gesetzlichen Pflegereform 2017 (Pflegestärkungsgesetz II) als pflegebedürftig anerkannt und in einem Pflegeheim untergebracht waren, haben Bestandsschutz, auch wenn sich nach den künftigen Gegebenheiten ihr Eigenanteil erhöhen würde.
Private Zusatzversicherung für Pflege ist sinnvoll -
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden auch nach der Reform 2017 nicht ausreichen - die Kosten für Pflege sind hoch und werden auch künftig weiter steigen. Wer nicht über ausreichend Vermögen verfügt, um im Alter eine länger andauerende Pflegebedürftigkeit zu finanzieren, sollte über den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung nachdenken. Dabei sollte man auch an die eigenen Kinder denken, Stichwort Elternunterhalt.Zur Absicherung werden verschiedene Arten der privaten Pflegezusatzversicherung angeboten - die beliebteste Vorsorgeform ist zweifelsohne die Pflegetagegeldversicherung. Der Versicherungsnehmer kann hierbei die Höhe der Leistungen variieren und versichert eine Geldleistung, die im Pflegefall zur freien Verfügung steht. Angeboten werden verschiedene Varianten - bei uns können Sie unverbindlich verschiedene Anbieter vergleichen
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Die höhe der gesetzlichen Pflege Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad und der Art der Pflege - ambulant oder stationär. Je höher der Grad der Pflegebedürftigkeit, desto höher der Leistungsanspruch. Bei stationärer Pflege werden ab Pflegegrad 2 einheitliche Eigenbeteiligungen im Pflegeheim fällig - die Höhe der gesetzlichen Leistungen unterscheidet sich zwar je nach Pflegegrad, doch die Pflegeheime werden gesetzlich verpflichtet, ihre Eigenanteile einheitlich zu planen. Damit werden voraussichtlich künftig die Eigenbeteiligungen im Pflegeheim bei niedrigem Pflegegrad, z.B. im Pflegegrad 2 (entspricht in etwa der früheren Pflegestufe I), etwas ansteigen. Bei sehr schwerer Pflegebedürftigkeit z.B. im Pflegegrad 4 (entspricht ungefähr dem Umfang der alten Pflegestufe III) werden die Eigenanteile dementsprechend sinken
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